Finden Sie uns im Ortsteil Bad Schachen vor der Insel Lindau, idyllisch in einem großen Garten, abseits vom Trubel.
Öffnungszeiten in der Saison 2010:
25. März bis 31. Oktober
Hotelzimmer-Preise pro Person und Tag inkl. reichhaltigem Frühstücksbuffet, Kurtaxe und Mehrwertsteuer
Im Doppelzimmer:
50,00 EURO bis 64,00 EURO
Im Einzelzimmer:
70,00 EURO bis 84,00 EURO
Ausstattung: Bad/Dusche/WC, teilweise Balkon, Telefon, Fernseher, Radio
Appartement-Tagesgrundpreise inkl. Endreinigung und Mehrwertsteuer
Nebenkosten extra (z.B. Kurtaxe, Frühstück, tägliche Reinigung)
Im Einraum-Appartement:
76,00 EURO bis 86,00 EURO
Im Zweiraum-Appartement:
120,00 EURO bis 136,00 EURO
Ausstattung: Bad/Dusche/WC, Kochnische, Balkon oder Terrasse, Telefon, Fernseher, Radio
Appartmentvermietung außerhalb der Saison auf Anfrage.
Bei Vorauszahlung sechs Wochen vor Anreise gewähren wir
5 % Nachlass auf diese Preise.
Des weiteren bieten wir im Haus Halbpension, Baby- und Zustellbetten, Leihfahrräder und bei einem Aufenthalt ab einer Woche einen Abholservice vom Hauptbahnhof in Lindau inklusive Buskarten für den Lindauer Stadtbus.
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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotel- und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, der der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
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